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Programm

ZIELE / INHALTE
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014), Versammlungsstättenverordnung
(VStättVO) der Länder bzw. Sonderbauverordnung NRW insbesondere in den Fassungen ab
2004–2014 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten
und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das
fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Sachkundenachweis: Veranstaltungstechnik
Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Schutzziele der VStättVO
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV c 1) – „Veranstaltungs-
und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch

ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT
Es wird ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung sowie eine LEK (LernErfolgsKontrolle) durchgeführt. Im
Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein schuleigenes Zertifikat ausgehändigt.

E-Mail: sw@avb-akademie.de
Fon: 02271-837 63-0
Fax: 02271-837 63-2