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600,00 €Netto exkl. Ust
Programm

Dozent

Komm.-Rat Dr. iur. Raimund Neuwirther, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen, 40 Jahre Fachgruppenobmann der Immobilien und Vermögenstreuhänder Kärnten

  • Ganzjähriger Einstieg möglich!
  • Dieser Kurs reicht für 2 Monate Bildungskarenz aus!
  • 100% Online-Weiterbildung ohne Präsenztage!
  • Zeitlich und örtlich vollkommen flexibel lernen!
  • Modernes Lernen: eCampus mit digitalisierten Unterlagen!

Kursinhalte – worüber ich mir fachliches Wissen angeeignet habe:

  • Systematik des Finanzstrafgesetzes, Gesetzlichkeitsprinzip, Territorialitätsprinzip (§ 5 FinStrG), Unschuldsvermutung (§ 57 Abs 7 FinStrG) und Zurechnungsunfähigkeit (§ 7 FinStrG)

Allgemeine Grundlagen des Finanzstrafrechts:

  • Vorsätzliches Handeln – Fahrlässiges Handeln (§ 8 FinStrG)
  • Vorteile und Gefahren bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten
  • Beteiligung an Finanzvergehen anderer (§ 11 FinStrG)
  • Strafbarkeit von bloß versuchten Finanzvergehen (§ 13 FinStrG)
  • Irrtum (§ 9 FinStrG)
  • Straffreiheit durch rechtzeitige Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)
  • Verjährung

Häufige Finanzvergehen:

  • Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (§ 2 FinStrG) sowie Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG, grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG), Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG)
  • Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG: Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, ungerechtfertigte Gutschriften durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen etc.
  • Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 und § 51a FinStrG: Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, Verletzung der Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen, Verletzung der Registrierkassenpflicht, Verletzung der Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen, Verfälschung automatisationsunterstützt geführter Aufzeichnungen etc.

Strafen und deren Bemessung:

  • Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG)
  • Geldstrafe (§ 16 FinStrG)
  • Ersatzfreiheitsstrafe (§ 20 FinStrG)
  • Verfall (§ 17 FinStrG)
  • Bemessung der Strafe (§ 23 FinStrG) durch erschwerende und mildernde Umstände (§ 23 Abs 2 FinStrG); Persönliche Verhältnisse – Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 23 Abs 3 FinStrG)
  • Gewährung von Zahlungserleichterungen sowie Gnadenrecht

Finanzstrafverfahren:

  • Wer ist zuständig für die Durchführung des Strafverfahrens?
  • Die Stellung des/der Beschuldigten im Finanzstrafverfahren (§ 75 FinStrG)
  • Der Verteidiger im Finanzstrafverfahren (§ 77 FinStrG)
  • Akteneinsicht (§ 79 FinStrG)
  • Anlass für ein Finanzstrafverfahren: Anzeige, Prüfung der Verdachtsgründe, Wann liegen genügend Gründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vor?
  • Einleitung des Strafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde (§ 82 Abs 3 FinStrG) sowie Finanzstrafverfahren und Bankgeheimnis (§ 38 BWG)
  • Hausdurchsuchung und Beschlagnahme: Voraussetzungen, Anordnung und Durchführung
  • Beweisführung im Strafverfahren (§ 114 FinStrG): Beweislast, Beweisantragsrecht, Zeugeneinvernahme (§§ 102 ff FinStrG), Zeugenpflicht
  • Ausfertigung des Straferkenntnisses (§ 141 FinStrG) und Rechtsfolgen (§ 141 Abs 2 FinStrG)
  • Vereinfachtes Verfahren (§ 143 FinStrG) mit Einspruch (§ 145 FinStrG)
  • Rechtsmittelverfahren (§§ 150 ff FinStrG): Beschwerde gegen Erkenntnisse (§ 151 FinStrG), Rechtsmittelfrist, Besonderheiten bei der Bekämpfung von gerichtlichen Urteilen in Finanzstrafsachen

Kurs mit Zertifikat - Meine Vorteile

  • 2 Monate Zugang zur Lernplattform mit allen Kursmaterialien (Download, ausdrucken möglich)
  • Lernvideos, Powerpoint-Folien, Fachartikel
  • Fallstudien aus der Praxis, Fragenkatalog zur Stoffreflexion (100 offene Fragen)
  • MC-Quiz zur Kontrolle meines Lernfortschrittes
  • Fragen online stellen (Forum, Chat, Skype, Email)
  • Tippsheets zum Kursablauf, FAQs, Ansprechpersonen
  • In jedem Kurs fachliches Diskussionsforum
  • Interaktiv gemeinsam lernen, posten & diskutieren
  • Betreuung: Fachliche, administrative und technische Fragen der Kursteilnehmer/innen ganzjährig betreut (Studienabteilung, Helpdesk)

Bildungskarenz: Jetzt meine Weiterbildung fördern lassen!

Die Bildungskarenz beziehungsweise das Weiterbildungsgeld des AMS eröffnet Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, sich bis zu 1 Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen und dabei Bildungskarenzgeld zu beziehen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Unsere Infos zur Bildungskarenz finden Sie hier auf unserer Infoseite: www.mba-studium.at/bildungskarenz/

Ziele

Absolvent/innen sind in der Lage …

  • die relevantesten Bestimmungen des Finanzstrafrechtes zu erläutern.
  • die Tatbestände des Finanzstrafrechts zu erläutern; einfache einschlägige Rechtsprobleme zu diskutieren.
  • die diversen Strafrahmen der Finanzdelikte und Finanzvergehen zu unterscheiden.
  • den genauen Ablauf eines Finanzstrafverfahrens zu erklären.

Mein Abschluss: Wählen Sie aus!

Option 1: Mit Abschluss-Zertifikat der Wirtschaftsakademie Wien

Leistung:

  • Positives Online Multiple Choice Quiz (Prüfung)
  • Aktive Mitarbeit im Diskussionsforum (mind. 5 fachliche Beiträge erstellen)

Option 2: Mit Teilnahmebestätigung der Wirtschaftsakademie Wien

Leistung:

  • Aktive Mitarbeit im Diskussionsforum (mind. 5 fachliche Beiträge erstellen)

Option 3: Als 6 ECTS Kurs an der Fachhochschule Burgenland

Nur im Rahmen unserer MBA-Programme buchbar, nicht als FH-Einzelkurs buchbar.

Leistung:

  • 10 schriftliche fachliche, kritisch-analytisch reflektierte Beiträge im Diskussionsforum
  • Positiver Online-Test mit Multiple Choice & Offenen Fragen (videoüberwacht)

Jetzt anmelden!

Online anmelden: https://mba-studium.at/online-anmelden/

Wir sind für Ihre Fragen da!

Für Auskünfte zu Weiterbildungen, Voraussetzungen und der Vormerkung stehen Ihnen unsere Studienberaterinnen gerne zur Verfügung!

E-Mail: studienberatung@amc.or.at

Telefonische Beratung: +43 676 898 77 80

Voraussetzungen

Sie möchten starten?

Unsere Aufnahmevoraussetzungen sind:

  • ein Mindestalter von 21 Jahren und
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung (Lehre, Meister, Fachschule, IHK etc.) oder Matura oder Studium.
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