Ratgeber
Lernplattform mit Hosting in Deutschland: worauf es ankommt
Kurz gesagt: Die DSGVO schreibt kein Hosting in Deutschland vor. Entscheidend sind Verarbeitung in der EU, ein Auftragsverarbeitungsvertrag und nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen. Viele Unternehmen, Betriebsräte und öffentliche Auftraggeber verlangen trotzdem Deutschland – so prüfen Sie Anbieter.
Die kurze Antwort
- Pflicht nach DSGVO: ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO).
- Drittländer: Werden Daten außerhalb von EU und EWR verarbeitet, braucht es eine zusätzliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung (Art. 44 ff. DSGVO).
- Hosting in Deutschland ist damit keine gesetzliche Pflicht, aber oft eine Vorgabe aus Konzernrichtlinien, Ausschreibungen oder Betriebsvereinbarungen.
- Wichtiger als der Serverstandort allein: wo Backups liegen, wer Support-Zugriff hat und welche Unterauftragnehmer beteiligt sind.
Hosting-Optionen im Vergleich
Option | Was das bedeutet | Worauf Sie achten sollten |
Rechenzentrum in Deutschland | Daten und Backups liegen in Deutschland | Gilt das auch für Backups, Logs und Support-Zugriffe? |
Deutsche Region eines internationalen Cloud-Anbieters | Daten liegen in Deutschland, der Anbieter ist international tätig | Vertragspartner, Unterauftragnehmer und Zugriffsregeln im Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen |
Rechenzentrum in einem anderen EU-Land | Verarbeitung innerhalb der EU, DSGVO gilt unmittelbar | Interne Vorgaben prüfen, ob „EU“ ausreicht |
Rechenzentrum außerhalb der EU | Datenübermittlung in ein Drittland | Rechtsgrundlage für die Übermittlung und Risikobewertung nötig |
Checkliste für die Anbieterauswahl
- Wo liegen Produktivdaten, Backups und Log-Dateien?
- Wer ist Vertragspartner, und welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?
- Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor?
- Welche Zertifizierungen gibt es – und gelten sie für den Hosting-Anbieter oder für den Plattformbetreiber selbst?
- Sind Daten bei der Übertragung und im Speicher verschlüsselt?
- Wie werden Daten gelöscht, und wie kommen Sie beim Anbieterwechsel an Ihre Daten?
- Lassen sich Rollen und Auswertungen so einschränken, dass keine unzulässige Leistungskontrolle entsteht?
Betriebsrat einbinden
Eine Lernplattform speichert, wer wann was gelernt hat. In Deutschland ist der Betriebsrat bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können, mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). In Österreich regeln das die §§ 96 und 96a ArbVG. Planen Sie die Abstimmung früh ein und legen Sie fest, welche Auswertungen wer sehen darf.
So hostet courseticket
- Hosting standardmäßig in Deutschland bei einem ISO-27001-zertifizierten Hosting-Anbieter, auf Wunsch in anderen Regionen oder Clouds.
- Rollen- und Rechtemanagement, verschlüsselte Datenübertragung und automatisierte Backups.
- Im Enterprise-Plan zusätzlich eigene IT-Infrastruktur mit Testsystem und erweiterte Verschlüsselung der Datenspeicher.
Details zu Leistungen und Preisen finden Sie auf der Preisseite. Fragen zu Datenschutz und Hosting beantworten wir gern in einem Beratungsgespräch.
Häufige Fragen
Nein. Die DSGVO verlangt kein Hosting in Deutschland, sondern eine rechtmäßige Verarbeitung mit Auftragsverarbeitungsvertrag und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen. Viele Organisationen schreiben Deutschland aber intern oder in Ausschreibungen vor.
Rechtlich in der Regel ja, weil die DSGVO in allen EU-Staaten unmittelbar gilt. Prüfen Sie zusätzlich, ob Konzernrichtlinien, Betriebsvereinbarungen oder Ausschreibungen einen bestimmten Standort verlangen.
Er legt fest, wie der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet: Zweck, Art der Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragnehmer sowie Löschung und Rückgabe der Daten (Art. 28 DSGVO).
In Deutschland ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig, wenn ein System Verhalten oder Leistung überwachen kann (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Das trifft auf Lernplattformen mit Fortschrittsdaten meist zu. In Österreich gelten die §§ 96 und 96a ArbVG.
Hosting standardmäßig in Deutschland bei einem ISO-27001-zertifizierten Hosting-Anbieter, auf Wunsch in anderen Regionen oder Clouds.
Auf einen Blick
Warum courseticket?
Belegbare Fakten statt Versprechen – das unterscheidet uns von anderen Lernplattformen.
- Alles in einer Plattform
- LMS, LXP und Content-Erstellung plus Buchung, Shop, Ticketing und Rechnungen für Österreich, Deutschland und die Schweiz – ohne Zusatzsysteme.
- Seit 2014, 500+ Organisationen
- Aus Wien, mit Standort Köln. Über 500.000 abgewickelte Lernangebote und Events, u. a. für Red Bull, UNIQA, TU München und Erste Group.
- Hosting in Deutschland
- Standardmäßig in Deutschland bei einem ISO-27001-zertifizierten Hosting-Anbieter, auf Wunsch in anderen Regionen. DSGVO-konform.
- Offene Standards
- LTI 1.3, SCORM, xAPI mit Learning Record Store, H5P, Single Sign-on (z. B. Microsoft Entra ID), REST-API und Webhooks – kein Lock-in.
- KI auf Ihren eigenen Inhalten
- KI-Assistent, KI-Tutor und KI-Autorensystem arbeiten auf Ihren Lerninhalten (RAG) – je Modul ab 50 € pro Monat.
- Forschung für barrierearmes Lernen
- Technischer Plattformpartner im ESF-Plus-geförderten Projekt KIBALU des Bundesarbeitsministeriums: KI-gestütztes, adaptives und barrierearmes Lernen.
- Transparente Preise
- Basic-Plan ab 880 € pro Monat mit 250 aktiven Nutzern, unbegrenzte Benutzer und Inhalte, 30 Tage kostenlos testen.
- Kompetenzen messbar machen
- Skills-Taxonomien nach ESCO, DigComp, O*NET und ELM, Skill-Gap-Analyse und automatisch passende Lernpfade.
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