Bildungskarenz in Österreich
Eine Bildungskarenz ermöglicht es ArbeitnehmerInnen sich während einem bestehenden Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Dies muss allerdings zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden - es besteht kein Rechtsanspruch.
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Wussten Sie schon? Alle 4 Jahre kann man in Österreich für 2-12 Monate in Bildungskarenz gehen, um sich weiter zu bilden. Es gibt eine Vielzahl an Kursen und Ausbildungen die Sie sich für Ihre Bildungskarenz anrechnen lassen können. Verstärkt werden auch Onlinekurse angeboten - bei diesen sind Sie zeitlich und örtlich flexibler und können Ihren Lernfortschritt selbst gestalten.